Struktur und Organisation in
Bund und Land

Michael Dedeke
Stadt Menden, Bianca Wirths und Malte Heesmann

Bundesbau in Deutschland

Die Bundesländer unterhalten in ihren Landesbauverwaltungen eigene, nur für den Bundesbau zuständige Organisationseinheiten. Diese teilen sich auf in eine Fachaufsicht führende Ebene (FfE) und eine ihr fachlich unterstellte Baudurchführende Ebene (BdE). Die Kosten dafür werden den Ländern auf Basis bilateraler Verträge vom Bund erstattet. Rechtliche Grundlagen sind das Finanzverwaltungsgesetz, die Verwaltungsabkommen der Länder sowie die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes.

 

 

Emschergenossenschaft - Rupert Oberhäuser
BLB NRW

Bundesbau in Nordrhein-Westfalen

Die Fachaufsicht führende Ebene (FfE) der Bundesbauverwaltung (BBV) in Nordrhein-Westfalen war bisher Teil der Oberfinanzverwaltung Nordrhein-Westfalen.

Seit dem 01.07.2026 gehört sie zum Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen.

Die neue Struktur der Bundesbauverwaltung NRW gliedert sich auf in

  • den Geschäftsbereich Bundesbau,
  • den Geschäftsbereich Weitere baufachliche Aufgaben (WbA) sowie
  • die Niederlassung Bundesbau.

Der Geschäftsbereich Bundesbau übt die Fachaufsicht über die baudurchführende Ebene (Niederlassung Bundesbau) aus.

Beide Ebenen unterstehen der Dienstaufsicht durch das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die BImA als Vertreterin des Bundes greift über die Organleihe auf die Ressourcen der Bauverwaltung des Landes NRW zu und rechnet die entstehenden Kosten mit dem Land – vertreten durch das Landesministerium der Finanzen – ab.

Gemeinsam bauen für Deutschland