Struktur und Organisation in
Bund und Land

Bundesbau in Deutschland

Die Bundesländer unterhalten in ihren Landesbauverwaltungen eigene, nur für den Bundesbau zuständige Organisationseinheiten. Diese teilen sich auf in eine Fachaufsicht führende Ebene (FfE) und eine ihr fachlich unterstellte Baudurchführende Ebene (BdE). Die Kosten dafür werden den Ländern auf Basis bilateraler Verträge vom Bund erstattet. Rechtliche Grundlagen sind das Finanzverwaltungsgesetz, die Verwaltungsabkommen der Länder sowie die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes.

 

 

Emschergenossenschaft - Rupert Oberhäuser

Bundesbau in Nordrhein-Westfalen

Die Bundesbauverwaltung (BBV) in Nordrhein-Westfalen besteht aus der Bauabteilung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD NRW), dem Geschäftsbereich Bundesbau in der Zentrale des Bau- und Liegenschaftsbetriebes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) sowie den mit Bundesbauaufgaben betrauten Abteilungen in den Niederlassungen des BLB NRW.

Die OFD NRW Bauabteilung ist eine klassische Mittelinstanz und übt die Fachaufsicht über die baudurchführende Ebene (Geschäftsbereich Bundesbau des BLB NRW) aus.

Beide Ebenen unterstehen der Dienstaufsicht durch das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die BImA als Vertreterin des Bundes greift über die Organleihe auf die Ressourcen der Bauverwaltung des Landes NRW zu und rechnet die entstehenden Kosten mit dem Land – vertreten durch das Landesministerium der Finanzen – ab.

BLB NRW

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