Zu den Aufgaben des Bundesbaus gehören nicht nur der Bau von und an Bundesimmobilien. Auch die Kriegshinterlassenschaften aus dem zweiten Weltkrieg müssen regelmäßig überprüft werden, damit sie nicht zur Gefahr werden. Das wird im AKG (Allgemeines Kriegsfolgengesetz) geregelt. Dazu gehören beispielsweise Wehrmachtsstollen, ehemalige Produktionsstollen und Anlagen aus dem zivilen Luftschutz, aber auch Bunker- und weitere Verteidigungs-Anlagen. Die BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) ist dabei auch für die nicht-bundeseigenen Anlagen zuständig. Die Länder Brandenburg und Nordrhein-Westfalen stellen die Gutachter für die Überprüfungen. Sofern sich aus den Gutachten nötige Baumaßnahmen ergeben, ist jedes Bundesland selbst zuständig.
Für Nordrhein-Westfalen übernimmt das Markus Freiwerth. Er ist Bergtechnischer Sachverständiger für Angelegenheiten des AKG. Für diese Arbeit qualifizierte er sich mit einen Master of Science im Rohstoffingenieurwesen sowie einem zweiten Staatsexamen im Bergfach.