Wichtiges und Aktuelles aus der Leitstelle BoGwS NRW
1. BfR Boden - und Grundwasserschutz

Anwendung der Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz, BFR BoGwS

(1) Die Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz (BFR BoGwS) gelten für die Planung und Ausführung der Untersuchung und Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Grundwasserverunreinigungen auf Bundesliegenschaften im Zuständigkeitsbereich des BMVg und des BMWSB unter Mitwirkung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Gaststreitkräfte wird die Anwendung empfohlen.

(2) Die BFR BoGwS gelten darüber hinaus für Maßnahmen im Zusammenhang mit verunreinigten oberirdischen Gewässern i. S. des Wasserhaushaltsgesetzes auf Übungsplätzen im Ressortvermögen des BMVg oder ehemaligen Übungsplätzen des BMVg und der Gaststreitkräfte im Zuständigkeitsbereich der BImA mit o. g. Bedingungen.

(3) Für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der BImA außerhalb des Geltungsbereiches gemäß Abs. (1) und (2) wird die Anwendung empfohlen.

Im Oktober wurden die aktualisierten Dokumente der BFR BoGwS im Internet veröffentlicht (www.bfr-bogws.de). Die wichtigsten Infos für die Praxis werden hier kurz dargestellt:

Berücksichtigung von Bodenkontaminationen bei Infrastrukturmaßnahmen (Kapitel 4.6 der BfR BoGwS)

In die Bauplanung müssen Kenntnisse über Bodenkontaminationen einfließen, um Verzögerungen und Mehrkosten zu vermeiden. Eine Berücksichtigung der Untersuchungsergebnisse der Phasen I (Erfassung und Erstbewertung) und II , Untersuchungen und Gefährdungsabschätzung (Phase IIa: Orientierende Untersuchung, Phase IIb: Detailuntersuchung), wie auch eventueller Sanierungen ist daher unbedingt erforderlich. Aktuelle Informationen mit Ergebnissen und dem Stand der Untersuchungen sind im Informationssystem Boden- und Grundwasserschutz INSA gespeichert und stehen zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung. Die Informationen aus dem INSA, sozusagen dem Altlastenkataster der Bundesliegenschaften, gibt es bei der Leitstelle BoGwS NRW, Kontakt siehe unten. In abgespeckter Form stehen die Infos in Kürze auch als Themenpläne in der LISA-Webauskunft (WEBGIS NRW) zur Verfügung.

Wurde eine Phase I nicht durchgeführt, sind Bodeneingriffe und das Aufnehmen von Oberflächenbefestigungen möglichst zu vermeiden!

Wurden in der Phase I KVF (Kontaminierte Verdachtsflächen) lokalisiert, sind entweder entsprechende Korrekturen in der Bauplanung vorzunehmen oder ggf. notwendige Untersuchungen der Phase II auf den KVF einzuleiten. Zeitverzögerungen (z. B. Baustillstandszeiten) und Mehrkosten (z. B. Ausfall-, Entsorgungs- und Sanierungskosten) können durch eine gute Planung im Vorfeld vermieden werden.

Werden Baumaßnahmen auf kontaminierten Flächen (KF) oder parallel zu Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, ist eine Fachgutachterliche Begleitung unerlässlich. Die gutachterliche Begleitung umfasst u.a. das Separieren des kontaminierten Bodenaushubs, die Deklaration, die Bereitstellung, die Entsorgung und Überwachung, incl. der Freigabe der Baugrube. Die Dokumentation ist nach Abschluss des Projektes an die Leitstelle BoGwS zu übermitteln. Dieses Vorgehen gilt auch für den Fall, dass bei einer Baumaßnahme Bodenkontaminationen festgestellt werden, die im Vorfeld nicht bekannt waren.

Es ist wichtig, alle Berichte zu Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen an die Leitstelle BoGwS zu senden, hier werden alle Informationen in das INSA überführt. Nur so ist gewährleistet, dass für zukünftige Planungen ebenfalls verlässliche Grundlageninformationen vorhanden sind!!