PFAS – per-und polyfluorierte Alkylsubstanzen


- PFAS-Erlass NRW – mit der Bitte um Beachtung!
Der Leitfaden des Bundes zur PFAS-Bewertung wurde in NRW per Erlass vom 04.03.2022 eingeführt. Der Erlass wurde über die Bezirksregierungen verteilt. Die Beachtung ist über das Bodenschutz- und Abfallrecht erforderlich!
Bei allen Bodeneingriffen ist folgendes unbedingt zu beachten:Die Verwertung von PFAS-haltigem Bodenmaterial wird in der Ersatzbaustoffverordnung nicht geregelt, da für die Stoffgruppe der PFAS keine Materialwerte in Anlage 1, Tabellen 3 und 4, festgelegt sind. Daher ist bei allen Verwertungsmaßnahmen das zur Verwertung vorgesehene Bodenmaterial grundsätzlich, auch ohne PFAS-Verdacht!! zusätzlich zu den Parametern der Ersatzbaustoffverordnung im Eluat auf PFAS zu untersuchen. Das Stoffspektrum umfasst mindestens die in Kap. 4.1 des Leitfadens genannten 13 Einzelverbindungen. Weitere Infos entnehmen Sie bitte dem Anhang.Grund für diese Vorgehensweise: Stichprobenartige Untersuchungen verdachtslos beprobter Flächen in Nordrhein-Westfalen zeigen, dass flächendeckend von PFAS-Gehalten in Böden auszugehen ist. - Aber was sind überhaupt PFAS und wieso sind sie auf Bundesliegenschaften ein Problem?
Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) oder per- und polyflourierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind synthetische Stoffe, die nicht natürlich vorkommen. Es gibt mehrere tausend Einzelsubstanzen, im Altlastenbereich untersucht werden nur ausgewählte PFAS, im Moment gilt der Parameterkatalog aus der Bundesbodenschutz-Verordnung und der BFR BoGwS, Anlage 8 : PFC-Leitfaden.PFAS-Verbindungen bestehen aus einer unpolaren, also hydrophoben bzw. wasserabstoßenden Kohlenstoffkette und einer polaren, also hydrophilen bzw. wasseranziehenden funktionellen Gruppe mit 4 bis 14 Kohlenstoff-Atomen. Dadurch sind sie wasser-, öl-, fett- und schmutzabweisend. Hinzu kommt die Hitzebeständigkeit und eine geringe Oberflächenspannung der PFAS (so können sie viele Oberflächen sehr gut benetzen). Sie sind chemisch sehr stabil und biologisch kaum abbaubar und gehören damit zu den persistenten Substanzen. Zwei Einzelparameter sind seit 2011 verboten: Perfluoroctansäure (PFOA) und Perfluoroctansulfonsäure (PFOS).Studien (Versuche an Nagetieren und epidemiologische Studien über Fabrikarbeiter) haben auf leberschädigende, reproduktionstoxische und krebserregende Eigenschaften hingewiesen.PFAS-Verbindungen sind allgegenwärtig, so unter anderem in Einweg-Kaffeebechern, Pizzakartons, Outdoorbekleidung und Teflonpfannen, Zahnseide uvm enthalten.Bei der Brandbekämpfung werden PFAS aufgrund ihrer Eigenschaften in Schaumlöschmitteln eingesetzt, wasserfilmbildende Schaummittel (AFFF, auch „A3F“ geschrieben, engl. für aquatious film forming foam) bilden zusätzlich zwischen Schaum und brennender Flüssigkeit einen dampfdichten, wässrigen Flüssigkeitsfilm.Diese Anwendung führt insbesondere auf Bundesliegenschaften zu großen Problemen. Durch die Stabilität und sehr hohe Mobilität im Boden und Grundwasser findet man Verunreinigungen mit PFAS oft mit sehr weit ausgedehnten, langen Schadstofffahnen. Typische kontaminationsverdächtige Flächen (KVF) oder kontaminierte Flächen (KF) lassen sich auf diese Anwendung zurückführen, häufig verbunden auf Liegenschaften mit (ehem.) Flugbetrieb:- Feuerwehren mit Reinigungs- und Instandhaltungsorten für Feuerwehrfahrzeuge und Equipment
- Feuerlöschübungsplatze (militärisch und häufig auch zivil)
- Brandübungsplätze
- Übungen zum Auslegen von Schaumteppichen, auch durch Übungen ziviler Feuerwehren auf Bundesliegenschaften
- Entwässerungs-/Abwassersysteme/Drainageleitungen/Sickerschächte
- „französische Drainagen“ (parallel von Straßen verlaufende, nicht abgedichtete Gräben)
- Kläranlagen
- Regenrückhaltebecken (wenn mit Entwässerungssystem verbunden)
- Schlauchtürme mit Einläufen z.T. direkt verbunden mit Sickerschächten
- Brandereignisse
- Lagerplätze
- Flugzeugabstürze
- Löschteiche (wegen Fahrzeugübungen)
- Verteilung auch über Mahd, die kompostiert und flächendeckend wieder aufgebracht wird